Ihr habt sicher schon mal von Waschbären gehört – die putzigen Tierchen mit der markanten Gesichtsmaske. Doch so niedlich die Kleinbären auch aussehen, sie können großen Schaden anrichten. Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, gelten Waschbären in Deutschland als invasive Art. Deshalb stellt sich die Frage: Darf man Waschbären fangen und töten? Hier erfahrt ihr, was erlaubt ist und was nicht.
Steht der Waschbär unter Naturschutz?
Nein, in Deutschland steht der Waschbär (Procyon lotor) nicht unter Naturschutz. Im Gegenteil, er unterliegt in fast allen Bundesländern dem Jagdrecht. Das heißt, Waschbären dürfen bejagt werden – allerdings nur von Jägern mit gültigem Jagdschein und unter Beachtung der Schonzeiten.
In einigen Bundesländern wie Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Schonzeiten mehr für den Waschbären. Dort dürfen die Tiere ganzjährig gejagt werden. In anderen Ländern ist die Jagd während der Aufzuchtzeit der Jungtiere, meist von März bis Juli, verboten.
Warum gelten Waschbären als invasive Art?
Waschbären vermehren sich rasant und haben kaum natürliche Feinde in Deutschland. Schätzungen gehen von 1-2 Millionen Tieren bundesweit aus. Als Allesfresser und geschickte Beutegreifer können sie die heimische Artenvielfalt gefährden.
Besonders Amphibien, Reptilien und bodenbrütende Vögel stehen auf dem Speiseplan der Waschbären. Selbst seltene Arten wie die streng geschützte Äskulapnatter werden von ihnen erbeutet. Zudem richten Waschbären oft große Schäden an Gebäuden an, wenn sie auf Dachböden eindringen.
Wer darf Waschbären fangen und töten?
Grundsätzlich dürfen nur Jäger mit Jagdschein Waschbären fangen und töten – und das auch nur außerhalb der Schonzeiten. Für Privatpersonen ist es verboten, Fallen zu stellen oder die Tiere zu töten. Das gilt als Wilderei und kann mit hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Ausnahmen für Grundstückseigentümer: In den meisten Bundesländern dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte in befriedeten Bezirken wie Haus- und Kleingärten selbst Waschbären fangen, wenn diese Schäden anrichten – und zwar auch außerhalb der Jagdzeiten. Allerdings müssen die gefangenen Tiere dann fachgerecht getötet werden. Ein Freilassen an anderer Stelle ist überall verboten und kann als Tierquälerei bestraft werden.
Für das Töten gefangener Waschbären gilt in den meisten Bundesländern: Es darf nur mit der Schusswaffe erfolgen, wobei im Siedlungsbereich eine Schießerlaubnis nötig ist.
Mancherorts können auch Totfangfallen eingesetzt werden, die den jeweiligen Vorgaben des Landes entsprechen. Dabei muss die Sicherheit von Menschen und Nicht-Zielarten gewährleistet sein. Für Totschlagfallen braucht man meist eine Genehmigung der Jagdbehörde.
Grundstückseigentümer, die gefangene Waschbären nicht töten wollen, müssen die volle Verantwortung für eine dauerhafte und tierschutzgerechte Unterbringung übernehmen. In der Regel ist eine Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den Behörden vorgeschrieben. Die Kosten dafür trägt der Eigentümer.
- Informationen zur Größe: Dieser Tierfangkäfig misst 105 cm in der Länge, 31 cm in der Breite und 40 cm in der Höhe. Er hat die perfekten Abmessungen, um das Einfangen von Zieltieren zu gewährleisten, ohne dass diese sich zu beengt oder unwohl fühlen. Der Innenraum ist geräumig genug, um Tiere verschiedener Größen unterzubringen.
- Vielseitig einsetzbar: Egal, ob Sie Kleintiere in Ihrem Haus oder Wildtiere im Freien fangen wollen, diese Käfigfalle für lebende Tiere wird Ihren Bedürfnissen gerecht. Sie ist nicht nur die ideale Wahl für den Fang von Gürteltieren, Katzen und Murmeltieren, sondern auch für verschiedene andere Tiere wie Bisamratten, Streifenhörnchen, Opossums, Waschbären, Stinktiere, Kaninchen, verwilderte Katzen und Füchse.
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Wie kann man Waschbären vertreiben?
Wer Probleme mit Waschbären hat, sollte zunächst versuchen, die Tiere zu vergrämen. Wichtig ist es, keine Nahrungsquellen anzubieten. Mülltonnen und Komposthaufen sollten unzugänglich sein, auch Fallobst im Garten lockt die Kleinbären an.
Um zu verhindern, dass Waschbären ins Haus eindringen, helfen einige bauliche Maßnahmen: Bäume sollten nicht ans Dach reichen, Dachluken gesichert und Schornsteine vergittert werden. Sind die Tiere schon eingezogen, können Lärm, grelles Licht oder unangenehme Gerüche wie Hundehaare sie vertreiben.
Wie wird man Waschbären los?
Um Waschbären loszuwerden, sollte man zunächst versuchen, sie auf tierfreundliche Weise zu vertreiben. Dazu gehört, alle potentiellen Nahrungsquellen wie Mülltonnen, Komposthaufen und Futternäpfe für Haustiere unzugänglich zu machen. Auch Schlupflöcher an Gebäuden sollten verschlossen werden.
Mit unangenehmen Gerüchen wie Mottenkugeln, Lavendel oder Essig sowie grelles Licht und laute Geräusche kann man Waschbären vergrämen. Wenn alle Maßnahmen nicht helfen, sollte man professionelle Hilfe von einer Waschbären- oder Wildtierhilfe in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist die Strafe, wenn man Waschbären tötet?
Waschbären ohne Erlaubnis zu töten, ist strafbar und kann als Wilderei geahndet werden. In den meisten Bundesländern unterliegen Waschbären dem Jagdrecht, dürfen also nur von Jägern mit Jagdschein erlegt werden – und auch nur außerhalb der Schonzeiten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Fängt man ein Muttertier und setzt es weit weg aus, so dass die Jungtiere verhungern, macht man sich zudem der Tierquälerei schuldig. Grundsätzlich ist es verboten, Waschbären auf jegliche Weise zu verletzen oder zu töten, wenn man keine Jagderlaubnis hat.
Darf man Waschbären auswildern?
Nein, gefangene Waschbären dürfen auf keinen Fall an anderer Stelle wieder ausgesetzt werden. Das ist gesetzlich verboten und gilt als Tierquälerei. Die Tiere finden in dem neuen Gebiet oft nicht genug Nahrung und Unterschlupf und würden meist qualvoll verenden. Außerdem würde man die invasive Art so nur weiter verbreiten.
Wer im befriedeten Bereich, also zum Beispiel in Haus- und Kleingärten, Waschbären fängt, übernimmt die Verantwortung für die Tiere. Man muss dann für eine fachgerechte und in der Regel dauerhafte Unterbringung sorgen. Die gefangenen Waschbären müssen außerdem sterilisiert oder kastriert werden, um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Zudem ist eine Kennzeichnung und Registrierung bei der zuständigen Naturschutzbehörde Pflicht.
Eine Ausnahme gilt nur für verletzte oder hilflose Waschbären. Diese dürfen aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen oder von einem Tierarzt einschläfern zu lassen. Allerdings muss dies unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei gemeldet werden. Auch diese Tiere dürfen später nicht eigenmächtig wieder ausgewildert werden.
Fazit
Waschbären dürfen nur von Jägern mit Jagdschein gefangen und getötet werden – und das auch nur außerhalb der Schonzeiten. Für Privatpersonen ist beides verboten und kann hart bestraft werden. Stattdessen sollte man versuchen, die Tiere durch Vergrämung fernzuhalten.
Zwar stehen Waschbären nicht unter Naturschutz, gelten aber als invasive Art. Je mehr Waschbären getötet werden, desto mehr Jungtiere kommen nach. Daher ist eine komplette Ausrottung weder möglich noch sinnvoll. Wichtiger ist es, ein Gleichgewicht zu finden und gefährdete heimische Arten zu schützen.